Morganatische Ehe

Morganatische Ehe (lateinisch matrimonium morganaticum oder matrimonium ad morganaticam, mittellateinische Neubildungen zu althochdeutsch *morgangebaMorgengabe“) oder Trauung zur linken Hand bezeichnet in Fürstenhäusern des europäischen Kulturraums eine Form der Eheschließung, bei der ein Ehepartner – meist die Frau – einer gesellschaftlich nicht entsprechenden Familie entstammte und als „nicht ebenbürtig“ galt (vgl. Hypergamie: „Hinaufheiraten“). Jedes regierende Fürstenhaus hatte diesbezüglich sein eigenes Hausgesetz mit teilweise divergierenden Anforderungen an den Rang der Ehepartnerinnen. Die nicht hausgesetzmäßigen Eheschließungen wurden im Hofjargon auch Mesalliancen genannt. Die Nachkommen fürstlicher Häuser aus solchen Ehen erhielten meist „Morganatentitel“ niedrigeren Adelsranges; sie werden daher bisweilen auch selbst als „Morganaten“ oder „Morganatenfamilien“ bezeichnet.


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